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Die Anfechtbarkeit richterlicher Entscheidungen nach dem Grundgesetz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der überwiegenden Ansicht im Schrifttum gewährleistet das Grundgesetz Rechtsschutz durch, aber nicht gegen den Richter. Eine nähere Betrachtung dieser Rechtsprechung zeigt aber, daß das Dogma der Rechtsschutzlosigkeit bei richterlichen Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht nicht konsequent «durchgehalten» wird und sich dieses im Bemühen um seine Aufrechterhaltung in Widersprüche verwickelt hat. Unter Berücksichtigung der wenigen Stimmen ...

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